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FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die uns häufig gestellt werden. Zögern Sie nicht, die Koordinationsperson oder die Geschäftsleitung anzusprechen – wir sind für Anregungen oder andere Fragen offen und freuen uns über Ihr Interesse.

Die Mitgliedschaft

Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich keine Zeit habe, um aktiv zu sein?

Sie können unsere Genossenschaft durch eine Mitgliedschaft ideell unterstützen und allenfalls später als Gebende oder Nehmende aktiv werden. Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet einmalig einen Anteilsschein von Fr. 100.--

Was kann ich tun, wenn ich die Mittel für einen Anteilschein nicht habe und dringend auf Unterstützung angewiesen bin?

Die Genossenschaft hat ein Spendenkonto eingerichtet, von dem Anteilscheine unter speziellen Bedingungen finanziert werden können. Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welches die Voraussetzungen sind. Ihre Informationen behandeln wir vertraulich.

Was macht die Genossenschaft mit meinem Anteil von 100 Franken?

Mit den Fr. 100.00 beteiligen Sie sich am Genossenschaftskapital unserer Nachbarschaftshilfe. Dieses Geld darf nicht für die laufenden Betriebskosten verwendet werden, sondern bleibt als Genossenschaftskapital auf unserem Bankkonto stehen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft (Ausschluss, Todesfall oder Kündigung) erfolgt keine Rückerstattung des Nennwertes des Anteilscheins. Bei Wechsel zu einer anderen KISS-Genossenschaft werden die Fr. 100.- der anderen Genossenschaft überwiesen.

Kann ich nehmendes Mitglied werden und Unterstützung bekommen, auch wenn ich kein Stundenguthaben aufweise?

Ja, das ist ohne weitere Bedingungen möglich, sofern wir jemanden finden, der oder die für die nachgefragten Dienstleistungen qualifiziert ist. 

Die Finanzierung der Betriebskosten

Für welche Aufgaben braucht die Genossenschaft finanzielle Mittel?

Der Betrieb der Genossenschaft wird von einer Geschäftsleitung (in Teilzeit) geführt. Der Lohn entspricht den Benevol-Richtlinien. Stunden, die über das vereinbarte Pensum hinaus gearbeitet werden, werden als KISS-Stunden gutgeschrieben. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Neben dem grössten Ausgaben-Posten Löhne plus Sozialleistungen entstehen Kosten für Miete, Versicherungen, Drucksachen, Finanzierung und Unterhalt der Computer-Software, Werbung etc.

Wer finanziert die Betriebskosten der Genossenschaft?

Im Moment sind wir in Verhandlung mit Sponsoren und Firmen. Wir hoffen jedoch, dass zukünftig regelmässig Unterstützungsgelder von den Gemeinden und dem Kanton fliessen werden.

Der aktuelle Jahresbericht inkl. Budget für das Folgejahr ist auf der Homepage unter dem Menüpunkt Downloads zu finden.

Was kann ich als Mitglied oder Privatperson tun, um KISS finanziell zu unterstützen? 

Jeder Franken an Spenden ist uns willkommen. Auch in der Region Reusstal-Mutschellen gibt es Menschen, die wenig verdienen (z.B. Sozialhilfe-, IV und Ergänzungsleistungs-Empfangende). Damit diese ebenfalls Mitglied werden können, nimmt die Geschäftsstelle Spenden auch dafür gerne entgegen. Anstelle von Geburtstagsgeschenken für einen „Runden“ können Sie auch Freunde bitten, KISS Reusstal-Mutschellen zu begünstigen. Oder bei einem Todesfall als begünstigte Organisation.

Das persönliche Aufnahmegespräch

Wieso braucht es einen Vertrag zwischen der Genossenschaft und dem Mitglied?

Der Vertrag ist eine formelle Beitrittserklärung zur Genossenschaft. Er beinhaltet vor allem Versicherungs- und Datenschutzthemen. Das Mitglied geht keine weitergehende Verpflichtung ein, kann jederzeit eine aktive Mitbeteiligung unterbrechen und zu jedem Zeitpunkt den Austritt geben. 

KISS anderseits ist ebenfalls in einem rechtlichen Sinne nicht verpflichtet, Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, falls keine geeigneten Nehmende-Mitglieder oder – Bedürfnisse vorhanden sind.

Wieso braucht es ein Aufnahmegespräch?

Die KISS-Idee lebt ganz entscheidend von persönlichen Kontakten sowohl zur Geschäftsstelle wie auch innerhalb der Mitglieder. Durch das Aufnahmegespräch lernt die zuständige Koordinationsperson Sie kennen, nimmt alle Personalien auf und klärt im Detail ab, welche Bedürfnisse Sie genau haben – sei es um Dienstleistungen zu geben und/oder zu nehmen. Alle diese Informationen werden vertraulich behandelt. 

Wieso findet das Aufnahmegespräch in der Regel zu Hause des künftigen Genossenschafts-Mitglieds statt?

Insbesondere für betagte und unterstützungsbedürftige Nehmende ist es wichtig, die genauen Lebensumstände und Art/Umfang der gewünschten Unterstützung fundiert zu klären. So ist es der Koordinationsperson/Geschäftsleitung möglich, massgeschneiderte Tandem-Partnerinnen und -Partner als Unterstützung zu finden.

Wenn jemand als Gebende kein Aufnahmegespräch in den eigenen vier Wänden wünscht, so ist dieses auch ausserhalb möglich.

Die Arbeit der Koordinationsperson

Wieso braucht es Koordinationspersonen?

Die Koordinationsperson der Tandems ist das eigentliche organisatorische Herzstück des KISS-Modells: Die Koordinationsperson(en) kennen alle Mitglieder persönlich, schaffen durch diese Kontakte eine Vertrauensbasis, auf der die Vermittlung von Gebenden und Nehmenden (Tandems) aufbaut.

Sollten die Tandems aus irgendeinem Grund neu zusammengesetzt werden, so vermitteln sie diskret und mit grossem Einfühlungsvermögen auf beiden Seiten. Durch die Präsenz der Koordinationsperson an allen wichtigen Veranstaltungen und Treffen wie zum Beispiel den monatlichen KISS-Info-Kafis können sie in lockerem Austausch Gebende und Nehmende miteinander bekannt machen. 

Die Koordinationsperson ist durch ihre Nähe zu den Mitgliedern auch am Puls des Geschehens, melden der Geschäftsleitung und dem Vorstand die Anliegen der Mitglieder. So ist es den Leitenden möglich, auf Entwicklungen zu reagieren und die Angebote den Bedürfnissen der Genossenschafts-Mitglieder anzupassen.

Die Tandem-Bildung

An wen wende ich mich, wenn ich eine Dienstleistung haben möchte?

Erste Anlaufstelle für eine Dienstleistung ist die Koordinationsperson, welche das Aufnahmegespräch gführt hat. Diese kennt, alle Mitglieder persönlich und prüft, ob jemand Geeigneter im Pool verfügbar ist.

Was ist ein Tandem genau und wie wird es gebildet?

Die Tandems sind die Basis des Gebens und Nehmens im KISS-Kreis. Die Geschäftsleitung / Koordinationsperson sucht gemeinsam im Mitgliederpool zueinander passende Personen. Das Tandem wird zusammengeführt und laufend betreut durch die Koordinationsperson, welche die Aufnahme des Nehmenden gemacht hat. 

So läuft es bei der Tandembildung im Detail ab: Nehmende und gebende Mitglieder werden telefonisch angefragt. Die Koordinationsperson beschreibt – noch ohne Namensnennung – das Profil der betreffenden Mitglieder. Wenn beide Mitglieder mit der Tandemknüpfung einverstanden sind, werden die Namen bekanntgegeben und ein Termin abgemacht für ein Kennenlerntreffen beim nehmenden Mitglied. Dieses Kennenlerntreffen wird durch die betreuende Koordinationsperson geleitet und die Art der Dienstleistung sowie der Zeitrahmen werden gemeinsam definiert. Daraus resultiert eine mündliche Vereinbarung. Die Rolle des Gebenden und Nehmenden wird dabei klar ausgesprochen.

Es ist aufgrund von mehrjährigen Erfahrungen von Vorteil, wenn die potenziellen Tandem-Partner vor dem Treffen noch keine direkten Absprachen treffen. Die betreuende Koordinationsperson begleitet das Tandem, fragt sporadisch nach dem Befinden und allfälligen Anpassungen. Mitglieder können sich jederzeit bei Fragen/Problemen an die zuständige Koordinationsperson / Geschäftsleitung wenden. 

Geht der Einsatz zu Ende, nimmt die Koordinationsperson Rücksprache mit beiden Mitgliedern, holt das Feedback über den Einsatz ein und beendet diesen.

In regelmässigen Teamsitzungen werden Änderungen oder Neu-Bildungen von Tandems besprochen. Bedürfnisse von Nehmenden werden laufend an den Sitzungen besprochen.

Bekomme ich sofort nach meiner Aufnahme Einsatzangebote?

Grundsätzlich ist die KISS Genossenschaft keine Notfallorganisation.

Je nach Anteil Gebenden und Nehmenden unter den Mitgliedern und je nach Bedürfnissen kann es kurzfristig zu Einsätzen kommen oder auch länger dauern, bis Angebot und Nachfrage zusammenpassen. Die Koordinationspersonen tun ihr Möglichstes, um massgeschneiderte Tandems zu bilden. Die Genossenschaftsleitung passt ihre Öffentlichkeitsarbeit auch dem Ausgleich von Gebenden und Nehmenden an, z.B. durch Kooperationen mit anderen Organisationen und Kollektivmitgliedschaften in verschiedenen Bereichen.

Was mache ich, wenn ich Probleme mit einer Tandem-Partnerin habe und sie nicht selber darauf ansprechen will oder die Zusammenarbeit beenden möchte?

Für die Qualität eines Austausches in einem Tandem sind grundsätzlich die beiden Mitglieder verantwortlich. Können/wollen zwei Tandem-Partner offene Fragen oder Schwierigkeiten nicht direkt ansprechen, so steht die zuständige Koordinationsperson für vertrauliche Gespräche oder für eine Vermittlung zur Verfügung. Ebenso, wenn sich die Bedürfnisse ändern, die Dienstleistungen angepasst werden sollten oder ein Partner – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr passt.

Die Koordinationsperson hat Erfahrung für die Bereinigung solcher Situationen und sichert allen Beteiligten Respekt und strengste Diskretion zu.

Gibt es auch Tandems mit mehreren Mitgliedern?

Es ist möglich, dass zwei oder mehrere Gebende eine Nehmende unterstützen. In diesem Fall ist das Vorgehen und Stunden abrechnen genau gleich wie bei Zweier-Tandems.

Falls eine Gebende mit zwei oder mehr Nehmenden beispielsweise eine Spielrunde oder eine Yogastunde durchführt, dann werden der Gebenden die geleisteten Stunden gutgeschrieben und den Nehmenden je nach Teilnehmendenzahl anteilsmässig belastet. Beispiel: X moderiert ein Literatur-Treffen, wendet für die Vorbereitung und Moderation 5 Stunden auf. Teilnehmende sind 5 Mitglieder, denen je 1 Stunde belastet wird.

Gibt es auch einmalige Einsätze?

Es gibt zahlreiche einmalige oder kurzzeitige Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel für den Transport eines Möbelstücks oder für das Wohnung „hüten“ während einer Ferienwoche uvm.

Weshalb kann ich nicht selber ein Tandem bilden und muss dafür die Koordinationsperson beiziehen? 

Die hohe Qualität und Verbindlichkeit des Austausches unter miteinander harmonierenden Mitgliedern stehen an oberster Stelle unseres Tuns. Deshalb ist es wichtig, dass die Koordinationsperson und die Geschäftsleitung die Übersicht behalten über alle Tandems und auch mithelfen können, diese Qualität zu gewährleisten. Selbstverständlich kann es sich auch ergeben, dass sich Tandems von selbst bilden, da man sich an einem KISS-Anlass kennengelernt hat. Dann ist es einfach wichtig, dass die Koordinatorin und/oder die Genossenschaftsleitung darüber informiert werden.

Die Stunden-Guthaben 

Gibt es eine Garantie, dass ich die angesammelten Stunden dereinst wieder einlösen kann?

Eine rechtliche Garantie gibt es nicht, wie in den Statuten festgehalten. 

Wir vertrauen darauf, dass die Gebenden einen wichtigen Teil des „Gewinns“ aus den geleisteten Stunden in Form von sinnvoller Arbeit, dem Schaffen eines erweiterten Kontaktnetzes und dem Zuwachs an neuen Lebenserfahrungen bereits bekommen haben.

Wie trage ich die Stunden in die Einsatzliste ein?

Hier finden Sie zur Zeiterfassung ein Online-Formular. Oder Sie füllen das Formular in diesen Unterlagen aus. Die Koordinationsperson zeigt Ihnen beim Aufnahmegespräch gerne mündlich das korrekte Ausfüllen. 

Die eingegebenen Stunden werden von der Geschäftsleitung / Koordinationsperson überprüft und als Guthaben beim gebenden Mitglied bzw als Bezug beim nehmenden Mitglied in das individuelle Stundenkonto eingebucht. Bei Bedarf finden Rücksprachen mit den Mitgliedern statt.

Für die Genossenschaft ist es zentral, dass sämtliche Stunden dokumentiert werden (essentieller Leistungsnachweis gegenüber Gemeinden, Sponsoren und Gönnern).

Wie werden die Stunden der Gebenden bestätigt?

Sie lassen die geleisteten Stunden vom Nehmenden auf der Einsatzliste visieren. Falls es mehrere Nehmende sind oder das Visum einholen schwierig wird, kann das auch die Koordinationsperson übernehmen. 

Wem gebe ich die Liste ab?

Wenn ein paar Stunden zusammengekommen sind, geben Sie Ihre Einsatzliste der Koordinationsperson, im Büro ab oder senden sie per Post an die „KISS-Adresse“.

Wieso ist es so wichtig, dass ich alle geleisteten Stunden inkl. Weg, Sitzungen und Organisatorisches aufschreibe? 

Wie wir unter „Finanzierung der Betriebskosten“ ausgeführt haben, leisten unsere Mitglieder keine Beiträge an die Betriebskosten durch einen Jahresbeitrag, weshalb die Genossenschaft andere Finanzierungsquellen erschliessen muss. Die Anzahl geleisteter Stunden sagt viel darüber aus, welche Wirkung die KISS-Arbeit hat, zum Beispiel, dass ein betagter Mensch länger daheimbleiben und später in ein Alterszentrum übersiedeln muss. Dies spart allen Beteiligten, auch der öffentlichen Hand, hohe Kosten.

Durch handfeste Statistiken, welche die Stunden- und Tandemleistungen belegen, kann KISS bei der öffentlichen Hand wie auch anderen Sponsoren und Gönnern den Nachweis der grossen Wirkung und des wichtigen Nutzens der Genossenschaft und ihrer Arbeit aufzeigen. Deshalb ist die Erfassung sämtlicher geleisteter und bezogenen Stunden so wichtig.

Spesen

Wie werden die anfallenden Spesen aufgeteilt?

Die Spesen werden direkt unter den Nehmenden und Gebenden bereits bei der Tandembildung abgesprochen.

  • Bei Fahrten mit dem Auto wird besprochen, ab wann die Benzinkosten vergütet werden. Wir empfehlen max. Fr. -.70/Km (Benevol Standards).
  • Bei gemeinsamen Essen auswärts oder Eintritten wird im Vorfeld besprochen, ob und welchen Teil der Nehmende übernimmt.

Bei Unklarheiten und Fragen ist die Geschäftsstelle zuständig.

Die Versicherungen

Welche Versicherungen hat KISS für GenossenschafterInnen abgeschlossen?

a) Betriebshaftpflichtversicherung

Die KISS Genossenschaft Reusstal-Mutschellen hat eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Schweiz. Mobiliar abgeschlossen. Diese Versicherung gilt während des KISS-Einsatzes. Sie entbindet die Genossenschaftsmitglieder nicht von einer eigenen Versicherung (Privathaftpflicht).

Der Selbstbehalt bei Sachschäden beträgt 200 Franken, derjenige für Obhutsschäden 10 Prozent des Schadens (mindestens 500 Franken).

Bei einem Schadensfall nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit der Geschäftsstelle der KISS Genossenschaft Reusstal-Mutschellen auf.

b) Autofahrten

Autofahrten sind rechtlich Sache zwischen Gebenden und Nehmenden.

Bei Schadenfällen mit dem Auto haftet grundsätzlich die Versicherung des Fahrenden bzw. Autoinhabers mit seiner Haftpflicht-/Insassen-/ Kasko-Versicherung.

Der Umgang mit Daten

Was passiert mit meinen Daten bei KISS?

Die Genossenschaft gibt nach Aussen keinerlei Daten ihrer Mitglieder bekannt. Anonymisiert, also ohne Namensnennung, werden Mitgliederanzahl, -struktur und geleistete Stunden im Jahresbericht erwähnt und an die Fondation KISS (Schweizer Dachorganisation) zu Statistikzwecken weitergeleitet.

Innerhalb der Mitglieder können Namen, Adressen, Mails/Telefon in gegenseitigen Absprachen zu Kontaktzwecken verbreitet werden.

Sowohl die Gremien der Genossenschaft wie auch die Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Arbeit von KISS die übliche Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

Kooperation mit anderen Freiwilligen-Organisationen

Arbeitet KISS mit anderen Organisationen zusammen und koordiniert die Arbeit?

Kooperationen mit anderen Organisationen finden laufend statt:

  • Neue Mitglieder gewinnen durch Kollektivmitglieder, zum Beispiel mit dem KRSD (Kirchlich regionaler Sozialdienst)
  • Mit Alterszentren, Spitex, Pro Senectute, ProCap und anderen Organisationen tauscht sich der KISS-Vorstand wie auch die Geschäftsleitung aus und bietet Hand für sinnvolle Kooperationen.
  • KISS ist im Aufbau von verschiedenen neuen Kooperationen, unteranderem auch mit den Gemeinden.